Interessenkonflikte in Verwaltungsräten

Interessenkonflikte entstehen, wenn persönliche, finanzielle oder von Dritten beeinflusste Interessen die Pflicht eines Verwaltungsrates beeinträchtigen, im besten Interesse der Gesellschaft zu handeln (Art. 717 OR). Solche Konflikte treten etwa auf, wenn Verwaltungsräte bedeutende Aktionäre vertreten, gleichzeitig leitende oder aufsichtsrechtliche Funktionen in verbundenen Unternehmen innehaben, geschäftliche oder beratende Beziehungen zur Gesellschaft unterhalten oder persönliche bzw. finanzielle Abhängigkeiten bestehen, die eine unabhängige Urteilsbildung einschränken (siehe 2020-02-08-FuW-Interessenkonflikte.pdf).

Im Jahr 1988 wiesen rund 14 %* der Sitze in SMI-Verwaltungsräten potenzielle Interessenkonflikte auf – hauptsächlich durch Vertreter der grossen Kreditbanken (Bankgesellschaft, Bankverein, Kreditanstalt, Volksbank). Heute liegt dieser Anteil bei nur noch 4 % und betrifft vor allem Fälle, in denen Verwaltungsräte zusätzliche Honorare für Beratungs- oder juristische Dienstleistungen erhalten, die über die reguläre Vergütung hinausgehen (Characteristics of SMI Board Directors – Governance Advisors).

Gute Unternehmensführung verlangt echte Unabhängigkeit der Verwaltungsräte, klare interne Regeln zu Interessenkonflikten sowie vollständige Offenlegung von Geschäften mit nahestehenden Personen. Mitglieder müssen Konflikte deklarieren und sich nötigenfalls von Diskussionen und Beschlüssen zurückziehen. Transaktionen haben zu marktüblichen Bedingungen zu erfolgen, und Transparenz über Mandate und Verflechtungen bleibt zentral, um Aktionäre zu schützen und Vertrauen zu sichern.

* Die Werte geben Durchschnittswerte pro Verwaltungsrat wieder und schliessen Aktionärsvertreter sowie geschäftsführende Verwaltungsräte aus.

 

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