Unabhängigkeit der Verwaltungsräte und Aktionärsvertreter in börsenkotierten Schweizer Unternehmen

Daten zur Unabhängigkeit der Verwaltungsräte in SMI-Unternehmen zeigen, dass der Anteil der Aktionärsvertreter seit 1988 weitgehend stabil geblieben ist und zwischen 10 % und 13 % schwankt.

👉 Zu den Daten: Characteristics of SMI Board Directors – Governance Advisors

Als Aktionärsvertreter gelten Verwaltungsräte, die entweder von einem bedeutenden Aktionär (mit mehr als 3 % der Stimmrechte) gewählt wurden oder selbst eine solche Beteiligung halten. Da der SMI nur 20 Unternehmen umfasst, werden die genauen Werte teilweise durch Veränderungen in der Zusammensetzung des Index beeinflusst.

Es ist grundsätzlich positiv, wenn Grossaktionäre direkt im Verwaltungsrat vertreten sind, da dies Verantwortlichkeit und langfristiges Engagement stärken kann. Diese Vertreter müssen jedoch darauf achten, die Interessen des kontrollierenden Aktionärs nicht über jene der Minderheitsaktionäre zu stellen – eine Spannung, die in der Praxis durchaus vorkommen kann.

Für alle SPI-Unternehmen seit 1998 zeigen die Daten das erwartete Muster: Unternehmen mit einem Grossaktionär (über 20 % der Stimmrechte) haben im Durchschnitt rund 40 % Aktionärsvertreter, während es bei Firmen ohne einen solchen Aktionär nur etwa 8 % sind. Erstere sind meist familienkontrollierte Unternehmen, letztere typischerweise von institutionellen Investoren geprägt.

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