Gemäss Shleifer & Vishny (1997) (A Survey of Corporate Governance on JSTOR) beschreibt Corporate Governance, wie Kapitalgeber sicherstellen, dass Manager in ihrem Interesse handeln und das ihnen anvertraute Kapital nicht missbrauchen. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, muss der Verwaltungsrat Verhaltensweisen unterbinden, die Moral Hazard erzeugen, zum Beispiel:
- Empire Building: Ausbau des Unternehmens zur Steigerung von Macht oder Prestige des Managements statt zur Schaffung ökonomischen Werts (z. B. durch Akquisitionen).
- Überhöhte Vergütung: Einflussnahme auf Entscheidungen des VR, um übermässig grosszügige Vergütungspakete zu sichern.
- Entrenchment: Erschwerung eines Managerwechsels durch defensive Strukturen oder taktische Massnahmen.
- Shirking: Geringerer Arbeitseinsatz bei schwacher Überwachung.
- Pet Projects: Verfolgung persönlicher Prestige- oder Hobbyprojekte mit schlechten oder negativen erwarteten Renditen (z. B. Investitionen in Fussballvereine oder Kunst auf Unternehmenskosten).
- Private Nutzung von Unternehmensressourcen: Verwendung von Firmenvermögen zu privaten Zwecken (z. B. luxuriöse Zusatzleistungen, private Reisen).
- Transaktionen mit nahestehenden Personen: Geschäfte mit verbundenen Parteien zu Bedingungen, die das Unternehmen benachteiligen.
Die Presse ist voller solcher Beispiele, was zeigt, dass Governance nicht nur bei börsennotierten Unternehmen, sondern auch in anderen Organisationen – etwa in der öffentlichen Verwaltung – häufig versagt.