Wie lange ist zu lange? – Zur Amtsdauer von Verwaltungsräten in der Schweiz

Während die Geschäftswelt immer schnelllebiger wird, hat sich die Amtsdauer von Schweizer Verwaltungsräten in den vergangenen 25 Jahren kaum verändert. Das ist in gewisser Weise beruhigend – denn Kontinuität bedeutet auch Stabilität und Vertrauen.

Unsere Analyse für den Zeitraum 1998–2024 zeigt: Die durchschnittliche Amtsdauer von Verwaltungsräten bleibt stabil bei rund 7 Jahren.

International zeigen sich grosse Unterschiede: In Mexiko liegt der Durchschnitt bei 12 Jahren, in Finnland nur bei 4, in den USA bei etwa 8 (Spencer Stuart). Stimmrechtsberater (z. B. Ethos Stiftung, Glass, Lewis & Co., Inrate, ISS | Institutional Shareholder Services) sowie Governance-Kodizes (z. B. UK Corporate Governance Code, OECD) betrachten Verwaltungsräte mit mehr als 9–12 Jahren im Amt oft nicht mehr als unabhängig.

Risiken 🔴: Abhängigkeit vom Mandat; verringerte professionelle Distanz zum Management.
Vorteile 🟢: Wertvolle Erfahrung, Kontinuität – und vielfach auch die Vertretung bedeutender Aktionäre (z. B. Familien).

In der Schweiz beschränken rund 20 % der börsenkotierten Unternehmen die Amtsdauer ihrer Verwaltungsräte in den Statuten oder Organisationsreglementen auf 10–12 Jahre (z. B. Cembra, Georg Fischer). Das ist ein eleganter Weg, Erneuerung zu institutionalisieren – und gleichzeitig die Qualität der Governance zu wahren.

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