Während die Geschäftswelt immer schnelllebiger wird, hat sich die Amtsdauer von Schweizer Verwaltungsräten in den vergangenen 25 Jahren kaum verändert. Das ist in gewisser Weise beruhigend – denn Kontinuität bedeutet auch Stabilität und Vertrauen.
Unsere Analyse für den Zeitraum 1998–2024 zeigt: Die durchschnittliche Amtsdauer von Verwaltungsräten bleibt stabil bei rund 7 Jahren.
International zeigen sich grosse Unterschiede: In Mexiko liegt der Durchschnitt bei 12 Jahren, in Finnland nur bei 4, in den USA bei etwa 8 (Spencer Stuart). Stimmrechtsberater (z. B. Ethos Stiftung, Glass, Lewis & Co., Inrate, ISS | Institutional Shareholder Services) sowie Governance-Kodizes (z. B. UK Corporate Governance Code, OECD) betrachten Verwaltungsräte mit mehr als 9–12 Jahren im Amt oft nicht mehr als unabhängig.
Risiken 🔴: Abhängigkeit vom Mandat; verringerte professionelle Distanz zum Management.
Vorteile 🟢: Wertvolle Erfahrung, Kontinuität – und vielfach auch die Vertretung bedeutender Aktionäre (z. B. Familien).
In der Schweiz beschränken rund 20 % der börsenkotierten Unternehmen die Amtsdauer ihrer Verwaltungsräte in den Statuten oder Organisationsreglementen auf 10–12 Jahre (z. B. Cembra, Georg Fischer). Das ist ein eleganter Weg, Erneuerung zu institutionalisieren – und gleichzeitig die Qualität der Governance zu wahren.
