In den vorherigen Beiträgen haben wir gezeigt, dass Corporate-Governance-Strukturen Gleichgewichtslösungen sind, die durch unternehmensspezifische Herausforderungen geprägt werden, und dass es keine One-Size-Fits-All-Lösung gibt. Insbesondere das operative Umfeld, die Eigentümerstruktur und das institutionelle Umfeld bestimmen gemeinsam die Ausgestaltung der Governance. Heute fokussieren wir auf Letzteres, konkret auf das Hard Law.
Corporate Governance ist innerhalb rechtlicher Grenzen definiert: Sorgfalts- und Treuepflichten, Haftung, Offenlegung, Aktionärsrechte und Durchsetzung. Innerhalb dieses Rahmens sind Unternehmen grundsätzlich frei, ihre Governance-Strukturen ihren spezifischen Gegebenheiten anzupassen.
Diese Freiheit ist jedoch nicht in allen Branchen gleich gross. Im Bankensektor greifen Gesetzgebung und Aufsichtsbehörde direkt in die beiden zentralen Governance-Instrumente ein: Überwachung und Anreizsetzung.
🔵 Verwaltungsräte müssen Fit-and-Proper- und Unabhängigkeitsanforderungen erfüllen, und das Gremium muss als Ganzes über die erforderlichen Kompetenzen, insbesondere in den Bereichen Risiko- und Finanzmanagement, verfügen; die FINMA kann bei ungenügender fachlicher oder persönlicher Eignung die Bestellung beanstanden oder einen Austausch verlangen (finma-rs-2017-01-20200101.pdf).
🔵 Vergütungssysteme müssen mit dem Risikoprofil und der Risikotragfähigkeit des Instituts vereinbar sein, sich an risikoadjustierter und langfristiger Performance orientieren und Elemente wie Zurückbehaltung sowie Malus- und Clawback-Regelungen enthalten (finma-rs-2010-01-01-07-2017.pdf).
Damit gilt: Obwohl in der Schweiz die Aktionäre jedes Verwaltungsratsmitglied einzeln und jährlich wählen und jährlich über Vergütungssysteme und -budgets abstimmen, fügt die Regulierung eine zusätzliche Ebene hinzu, welche die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und die Ausgestaltung der Managementanreize wesentlich mitprägt. Gleichwohl hat der Fall Credit Suisse gezeigt, dass selbst weitreichende aufsichtsrechtliche Einflussnahme Fehlverhalten nicht zuverlässig verhindern kann.
Zur vertieften Analyse des Einflusses des rechtlichen Umfelds auf die Entwicklung von Verwaltungsratsstrukturen verweisen wir auf unseren Beitrag in Expert Focus.